QUALITÄTSSICHERUNG

Individuelle auftragsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen, die persönliche Verantwortlichkeit erfahrener Wirtschaftsprüfer und qualifizierter Mitarbeiter sowie bei besonderen Fragestellungen, die Nutzung eines Netzwerks von Experten, gewährleisten eine professionelle und zeitnahe Zusammenarbeit.

Die Teilnahme am Verfahren der externen Qualitätskontrolle (Peer Review) ist seit einigen Jahren für Wirtschaftsprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, eine gesetzliche Verpflichtung, der wir uns kontinuierlich unterziehen.

Im Rahmen des Peer Review beurteilen und überwachen unabhängige und zertifizierte Wirtschaftsprüfer, die Angemessenheit, Wirksamkeit und Einhaltung des internen Qualitätssicherungssystems des Wirtschaftsprüfers.

Mit Datum vom 25. Juli 2013 hat die Wirtschaftsprüferkammer der B & G Revisions- und Treuhand GmbH die Teilnahme am System dieser Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO bescheinigt.

Die Dr. Bönkhoff & Gilbers PartG mbB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist daher als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer als gesetzlicher Abschlussprüfer eingetragen.

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